AGB


Erster Abschnitt - 
Anwendungsbereich

§ 1 Geltung der AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die hier beschriebenen, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Vermieter - nachfolgend auch Dienstleister genannt - und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Dienstleistungen der Beherbergung von Gästen zum Inhalt haben.

Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 2 Änderung der AGB

Der Vermieter ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen jederzeit zu ändern, sofern davon direkt betroffene Kunden schriftlich informiert werden. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Der Vermieter wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten von Änderungen bestehende betroffene Verträge mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen.


Zweiter Abschnitt - Gegenstand der Dienstleistung

§ 3 Erfasste Dienstleistungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Dienstleistungen: Gastgewerbe in der Betriebsart Beherbergung von Gästen, wenn nicht mehr als zehn Fremdenbetten bereitgestellt werden, und Verabreichung des Frühstücks und von kleinen Imbissen und der Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen sowie von gebrannten geistigen Getränken als Beigabe zu diesen Getränken an die Gäste.

§ 4 Zeitliche Dauer der Dienstleistung

1. Sofern nicht anders vereinbart, endet das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden als Zielschuldverhältnis mit Abschluss der Beherbergung der Gäste. Nach Abschluss der Beherbergung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen.

2. Wenn der Mietvertrag und die vom Kunden verwendete Buchungsplattform für die Reservierung des Aufenthalts der Beherbergung nichts gegenteiliges vereinbaren, kann ein bestehender Vertrag von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 2 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das konkrete Mietobjekt bzw. sonstige zwingend notwendige Voraussetzungen für die vereinbarte Beherbergung der Gäste nicht mehr gegeben sind - in diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz; der Kunde mit einer Zahlung aufgrund des Mietvertrages oder sonstiger verpflichtender Mietbedingungen gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin in Verzug ist; sonstige wesentliche Vertragsverletzungen einer der beiden Vertragsparteien vorliegen.

Dritter Abschnitt - Erbringung der Dienstleistung

§ 5 Allgemeine Regel

Der Vermieter wird die Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden ausführen. Er wird mit dem erforderlichen Sachverstand dem Kunden jene Lösungen vorschlagen, die unter Zuhilfenahme eines vernünftigen Mitteleinsatzes am Ehesten den Bedürfnissen des Kunden entsprechen.

§ 6 Kommunikationsmittel

Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Vermieter vereinbart hat. Die sonstige Kommunikation zwischen Dienstleister und Kunden kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bekannt, so ist der Kunde damit einverstanden, dass der Dienstleister den Kunden auch über E-Mail oder Telefon kontaktiert.

§ 7 Durchführung von Aufträgen

Der Vermieter ist verpflichtet, Aufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Entgegennahme des Auftrags zu beantworten, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen und sofern er nicht unverzüglich den Kunden verständigt, dass die Ausführung unterbleibt oder der Auftrag nicht angenommen wird.

Die Verpflichtung zum unverzüglichen Beantworten des Auftrags besteht dann nicht, wenn der Dienstleister auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist. Ist das Durchführen eines Auftrages nicht möglich, hat der Dienstleister den Kunden davon ehestmöglich zu informieren. Im Übrigen wird der Dienstleister die Kundenaufträge entsprechend seiner Durchführungspolitik behandeln. Wünscht der Kunde eine andere Art der Durchführung als in der Durchführungspolitik vorgesehen ist, so muss der dem Dienstleister eine entsprechende ausdrückliche Weisung erteilen.

§ 12 Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Dienstleister ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, solange die Datenweitergabe nicht zwingend für die Dienstleistung erforderlich ist. Der Dienstleister ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit der Verwendung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden. Jede Handhabe und Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der aktuellen Fassung der Datenschutzerklärung.

§ 9 Haftung

Den Vermieter trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für die Dienstleistung maßgeblich sind, sofern das Fehlen bzw. die Unrichtigkeit weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

Vierter Abschnitt - Rechte & Obliegenheiten des Kunden

§ 10 Mitwirkungsobliegenheit des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister erforderliche Unterlagen & Zahlungen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung zu leisten und den Vermieter von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde hat dem Dienstleister Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange der Kunde Änderungen seiner Anschrift nicht bekanntgibt, erfolgen schriftliche Erklärungen des Dienstleisters weiterhin an die bisherige Anschrift. Diese Erklärungen gelten als dem Kunden zugegangen, sofern dem Dienstleister die Änderung der Anschrift weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

§ 11 Obliegenheiten des Kunden bei der Auftragserteilung

Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass Aufträge, die er dem Vermieter erteilt, möglichst klar und eindeutig formuliert sind. Unklare und undeutliche Formulierungen gehen zu Lasten des Kunden, sofern der Dienstleister die Unklarheit bzw. Undeutlichkeit nicht erkannt hat oder nach den Umständen erkennen hätte müssen.

Bei der Auftragserteilung über Telekommunikationsmittel hat der Kunde geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Übermittlungsfehler oder Missbräuche zu vermeiden. Für diese Ereignisse übernimmt der Dienstleister nur dann die Haftung, wenn ihm im Hinblick darauf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 12 Mietbedingungen

  • Keine Partys / Events (Nachtruhe von 22 bis 08 Uhr)
  • Nichtraucher-Objekte (Rauchen gilt als verursachter Schaden)
  • Keine Skischuhe oder Ski/Snowboard innerhalb der Mietobjekte
  • Haustiere je nach Objektbeschreibung erlaubt

§ 13 Sorgfaltspflichten

Der Mieter sowie jegliche Angehörige hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sowie daraus resultierende Mietausfälle sind von dem Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen sowie Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

§ 14 Rücktrittsregelung

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten unter Berücksichtigung der vereinbarten Rücktrittsbestimmungen und Fristen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag außerhalb eines möglichen kostenlosen Stornierungszeitraums zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten - sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

§ 15 Vollmachten

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde den Vermieter, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen und zu speichern.


Fünfter Abschnitt - Schlussbestimmungen

§ 16 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz bzw. teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 17 Rechtswahl

Die Verträge zwischen dem Dienstleister und den Kunden unterliegen österreichischem Recht.

§ 18 Gerichtsstand

Sowohl für Klagen des Vermieters als auch des Kunden ist das Landesgericht Klagenfurt zuständig.

§ 19 Beschwerden

Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, die Tourismusabteilung der Wirtschaftskammer Kärnten zu kontaktieren: https://www.wko.at/ktn/tourismus
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: http://www.verbraucherschlichtung.or.at